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Über Honorarberatung

Wie sehr vertrauen Verbraucher verschiedenen Berufsgruppen?

Vertrauen Berufsgruppe Honorarberater und Finanzberater

Nur wenige Menschen vertrauen Finanzberatern. Lediglich 13 Prozent der Befragten hatten ein hohes oder sehr hohes Vertrauen in Finanzberater. Nur 2 Prozent gaben an, ihnen sehr stark zu vertrauen. Das zeigt: Bei einer Finanzberatung sind Transparenz, eine überprüfbare Zulassung und eine klare Vergütung besonders wichtig. Quelle: Gesundheitsmonitor 2012, Bertelsmann Stiftung und BARMER GEK

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Honorarberatung verstehen

Bei einer Honorarberatung bezahlt der Kunde den Berater unmittelbar für seine Beratungsleistung. Das Honorar wird vor Beginn der Beratung vereinbart – beispielsweise als Stundenhonorar, Pauschale oder laufende Vergütung.

Der wesentliche Unterschied zur Provisionsberatung: Ein Vermittler erhält seine Vergütung regelmäßig vom Anbieter des verkauften Finanz- oder Versicherungsprodukts. Diese Kosten sind häufig im Produkt enthalten und deshalb für Verbraucher nicht sofort erkennbar.

Auch eine als „kostenlos“ beworbene Finanzberatung verursacht daher Kosten. Sie werden meist über Abschluss-, Vertriebs- oder laufende Produktkosten bezahlt.

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Honorarberatung und Provisionsberatung im Vergleich

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Honorarberatung

  • Der Kunde bezahlt für die Beratung.

  • Die Kosten werden vorab vereinbart.

  • Gesetzlich zugelassene Honorarberater dürfen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich grundsätzlich keine Provisionen behalten.

  • Die Vergütung ist nicht vom Abschluss eines bestimmten Produktes abhängig.

  • Eine Beratung kann auch mit der Empfehlung enden, keinen Vertrag abzuschließen.

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Provisionsberatung

  • Der Produktanbieter bezahlt den Vermittler.

  • Die Provision ist regelmäßig in den Produktkosten enthalten.

  • Die Vergütung entsteht meistens erst durch einen Vertragsabschluss.

  • Je nach Produkt können unterschiedlich hohe Provisionen gezahlt werden.

  • Dadurch können Interessenkonflikte entstehen.

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„Honorarberater“ ist kein einheitlicher Beruf

In Deutschland gibt es nicht den einen Beruf „Honorarberater“. Je nach Beratungsthema gelten unterschiedliche gesetzliche Zulassungen.

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Geldanlage und Investmentfonds

Ein Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO berät beispielsweise zu offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie zu bestimmten Vermögensanlagen.

Er darf sich grundsätzlich nur vom Anleger vergüten lassen. Zuwendungen eines Produktanbieters darf er nicht behalten. Außerdem muss er seiner Empfehlung eine hinreichende Auswahl geeigneter Finanzanlagen zugrunde legen.

 

Wertpapiere und Finanzinstrumente

Die Unabhängige Honorar-Anlageberatung wird von entsprechend zugelassenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erbracht. Diese müssen im öffentlichen Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater der BaFin eingetragen sein.

Die gesetzlich geschützten Bezeichnungen dürfen nur von Beratern verwendet werden, die die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 64, 80 und 93–94 WpHG.

 

Versicherungen und Altersvorsorge

Ein Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO berät zu Versicherungsverträgen und darf Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen auch außergerichtlich vertreten.

Er wird ausschließlich vom Auftraggeber bezahlt und darf keine Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens annehmen. Enthält ein vermittelter Vertrag dennoch eine Provision, muss deren Auskehrung an den Kunden veranlasst werden.

 

Immobilienfinanzierung

Ein Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 GewO berät unabhängig zu Immobilienkrediten.

Er muss eine hinreichende Zahl am Markt angebotener Darlehensverträge berücksichtigen und darf vom Darlehensgeber keine Zuwendungen erhalten oder von ihm abhängig sein.

 

Was sagt die Bezeichnung allein aus?

Begriffe wie

  • Honorarberater,

  • Beratung auf Honorarbasis,

  • Honorarvermittlung,

  • Honorartarif oder

  • Nettotarif

beweisen für sich allein noch keine gesetzliche Zulassung.​

Entscheidend ist, welche Erlaubnis der Berater tatsächlich besitzt und in welcher rechtlichen Funktion er bei der konkreten Beratung handelt.

Ein Anbieter kann außerdem in unterschiedlichen Bereichen verschiedene Zulassungen besitzen. Er kann beispielsweise in einem Bereich gegen Honorar beraten und in einem anderen Bereich als Makler oder Vermittler tätig sein. Für Verbraucher muss deshalb vor Beginn der Beratung eindeutig erkennbar sein, in welcher Funktion der Anbieter handelt und wie er vergütet wird.

 

So prüfen Sie einen Honorarberater

Lassen Sie sich vor der Beauftragung folgende Fragen beantworten:

  1. Welche gesetzliche Zulassung besitzt der Berater?

  2. Für welche Finanz- oder Versicherungsprodukte gilt diese Zulassung?

  3. Ist der Berater zusätzlich als Makler, Vertreter oder Vermittler registriert oder tätig?

  4. Bestehen wirtschaftliche Verbindungen zu Produktanbietern oder Vermittlungsunternehmen?

  5. Wie wird das Honorar berechnet und welche Leistungen sind darin enthalten?

  6. Können zusätzlich Produkt-, Depot-, Versicherungs- oder Verwaltungskosten entstehen?

  7. Welche Ausbildung und Berufserfahrung besitzt der Berater?

 

Überprüfen Sie die Angaben anschließend im öffentlichen Register. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine Berufsbezeichnung, ein Zertifikat oder ein Werbeversprechen.

 

Vorteile der Honorarberatung

Eine gesetzlich geregelte Honorarberatung kann Interessenkonflikte verringern, weil die Vergütung nicht vom Verkauf eines bestimmten Produktes abhängt.

Weitere mögliche Vorteile sind:

  • transparente Beratungskosten,

  • Einbeziehung provisionsfreier Produkte,

  • Vergleich kostengünstiger Alternativen,

  • Beratung ohne Abschlusszwang,

  • Überprüfung bestehender Verträge und Depots,

  • nachvollziehbare Trennung von Beratung und Produktkosten.

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Ob eine Honorarberatung im Einzelfall günstiger ist, hängt vom Beratungsumfang, dem vereinbarten Honorar und den Kosten der empfohlenen Produkte ab. Lassen Sie sich deshalb vorab ein schriftliches Angebot geben.

 

Kostenfreie Beraterprüfung

Sie sind unsicher, ob Ihr Berater gesetzlich zugelassen ist, zusätzlich als Vermittler arbeitet oder ein angemessenes Honorar verlangt?

Nutzen Sie vor einer Beauftragung den

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