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Warnliste

Gerichtsurteile zur Honorarberatung​

Bitte beachten Sie *Vorbehalt und Hinweis, siehe unten. 

VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater,

vertreten durch Dieter Rauch.

 

BGH bestätigt Verurteilung durch Oberlandesgericht Nürnberg

Karlsruhe, 09.01.2025 – Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. ZR 102/24) sorgt für mehr Sicherheit bei Honorarberatung.

Das Gericht bestätigte das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg (Az 3 U 1669/23), dass sich Makler – selbst wenn sie zusätzlich als Honorarberater zugelassen sind – sich nicht als Honorarberater bezeichnen dürfen, da dies Verbraucher in die Irre führt.

Im Fokus des Verfahrens stand die VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater, vertreten durch Dieter Rauch.

Diese hatte Verbraucher, die auf der Suche nach unabhängiger Honorarberatung waren, häufig an Makler vermittelt, die auf Provisionsbasis arbeiten. Laut BGH ist dies unzulässig, da der Begriff „Honorarberater“ eine Beratung ausschließlich durch die gesetzlichen Berufsträger voraussetzt. Verbraucher haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ein Honorarberater tatsächlich unabhängig ist und nicht parallel als Versicherungsmakler mit Provision arbeitet, so das Urteil. Dies schließt auch die Nutzung von Logos und Bezeichnungen ein, die den Eindruck erwecken, Makler seien unabhängige Honorarberater.

Klarheit für Verbraucher – Erfolg für den Verbraucherschutz

Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. (BuH) begrüßt das Urteil. Geklagt hatte die Deutsche Honorarberatung GmbH, und kommentiert „Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen Greenwashing in der Honorarberatungsbranche. Verbraucher seien hier systematisch getäuscht worden. Dieses Geschäftsmodell wurde nun gestoppt.“ Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater warnt seit Jahren vor intransparenten Praktiken in der Branche.

Betroffene Verbraucher können sich für weitere Informationen und Unterstützung an den Bundesverband unabhängiger Honorarberater wenden​.

Kontakt:  

E-Mail: poststelle@bundesverband-honorarberater.de  

Stichwort: VDH Verbund Deutscher Honorarberater  

Urteil Oberlandesgericht Nürnberg Urteil gegen VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater (2024)

 

 

 

 

 

Beschluss Bundesgerichtshof (BGH) gegen VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater (2025)

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Maiwerk Finanzpartner, vertreten u.a. durch Schröder und Lehro

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Historischer Sachverhalt:

Verurteilung durch das Landgerichts Dresden (2020)

Im Jahr 2020 erging ein Urteil des Landgerichts Dresden gegen die seinerzeit als Maiwerk Finanzpartner GbR firmierende Gesellschaft, vertreten unter anderem durch Schröder und Lehro. Laut dem Urteil wurde Maiwerk Finanzpartnerdamals als Versicherungsmakler tätig – verurteilt, die Werbeaussagen zu unterlassen:

- „Honorarberatung: Unabhängige Finanzberatung ohne Interessenkonflikt“ und  

- „Unsere Dienstleistung als Honorarberater“,  

sofern für die Beratung über Versicherungen nicht die hierfür erforderliche behördliche Erlaubnis vorlag.

Die Klage hatte die Deutsche Honorarberatung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Christian Hagemann, erhoben.  

Dieses Urteil bezog sich ausdrücklich auf den Stand und die Umstände im Jahr 2020. Ob und in welchem Umfang sich seither Änderungen ergeben haben, ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Hinweis: Aktuell ist Maiwerk Finanzpartner nicht mehr Versicherungsmakler, sondern Versicherungsberater.

Veröffentlichungen mit potenziell rufschädigendem Charakter

Nach vorliegenden Informationen ist Maiwerk Finanzpartner auch Mitglied in der durch Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) verurteilten VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (s.o.). 

Daher wundert es nicht, dass sowohl Maiwerk Finanzpartner teilweise gemeinsam mit der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater falsche Behauptungen über die Klägerseite sowie dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater veröffentlicht.

Nutzung des Begriffs „Finanzakademie“

Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. weist darauf hin, dass Maiwerk Finanzpartner im Zusammenhang mit Seminaren den Begriff „Finanzakademie“ verwendet. Hierbei besteht nach Auffassung des Bundesverbandes die Möglichkeit, dass Verbraucher den Eindruck gewinnen könnten, es handele sich um ein Bildungsinstitut in Anlehnung an beispielsweise die „Bankenakademie“, die als zentrale Aus- und Weiterbildungsplattform des Bankenverbandes bekannt ist.  

Tatsächlich ist Maiwerk Finanzpartner jedoch ein Finanzdienstleistungsunternehmen. Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater hat im Jahr 2024 bei Maiwerk Finanzpartner angefragt, ob die Geschäftsführer einen akademischen Hintergrund besitzen und insbesondere ein Hochschulstudium absolviert haben. Eine Auskunft zu dieser Frage ist bislang nicht erfolgt.

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Urteil Oberlandesgericht Nürnberg Urteil gegen Maiwerk Finanzpartner aus Köln (2020)

*Vorbehalt und Hinweis

Bitte beachten Sie zudem die "Verbraucherinformation zur Warnliste".

Die Darstellung dient ausschließlich der neutralen Verbraucherinformation.Sie stellt keine rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben nach bestem Wissen zusammengestellt wurden und einer laufenden Überprüfung unterliegen. Jede Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird ausgeschlossen.  

Sollten neue Erkenntnisse bekannt werden oder es sich ergeben, dass bestimmte Aussagen nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, wird eine Anpassung bzw. Korrektur vorbehalten.

Kontakt

Bundesverband

unabhängiger Honorarberater

gemeinnütziger e.V.

Kurfürstendamm 195

10707 Berlin

Kostenfreies Verbrauchertelefon

0800-000 56 79

E-Mail

poststelle@bundesverband-honorarberater.de

Mitglied im

Verbraucherschutz Bundesverband

gemeinnütziger e.V.

Vorstand

Dr. Carmen Bolouri

Vorsitzender des Prüfungsausschusses


Dr. M. Sc. (Oxford) Patrick Butz

Bundessprecher

Sabine Hofreiter

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE42 1002 0500 0006 0102 00

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*basierend auf der Anzahl gesetzlicher Honorarberater in 2025
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