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Warnhinweise

Honorarberatung – das „Bio-Siegel“ der Finanzberatung?

Wer eine unabhängige Finanzberatung sucht, möchte in der Regel keine Beratung, die durch den Verkauf bestimmter Produkte vergütet wird. Viele Verbraucher entscheiden sich deshalb bewusst für einen Honorarberater.

Der Begriff „Honorarberater“ genießt ein ähnlich großes Vertrauen wie ein Gütesiegel. Verbraucher erwarten, dass ein Honorarberater ausschließlich von ihnen bezahlt wird und keine Verkaufsprovisionen erhält.

Doch die Bezeichnung allein bietet noch keine Sicherheit. Nicht jeder Anbieter, der mit „Honorarberatung“ oder „Beratung auf Honorarbasis“ wirbt, besitzt auch eine entsprechende gesetzliche Erlaubnis.

Hinzu kommt: Ein Anbieter kann in einem Beratungsbereich als Honorarberater und in einem anderen Bereich als Makler oder Vermittler tätig sein. Für Verbraucher ist dann häufig schwer zu erkennen, in welcher Funktion die Beratung tatsächlich erfolgt.

Nicht jeder Honorarberater ist gesetzlich zugelassen

Für eine gesetzlich geregelte Honorarberatung kommen – abhängig vom Beratungsgebiet – insbesondere folgende Erlaubnisse in Betracht:

  • Honorar-Finanzanlagenberater,

  • Versicherungsberater,

  • Honorar-Anlageberater und

  • Honorar-Immobiliardarlehensberater.

Verbraucher sollten sich die genaue Berufsbezeichnung, die Registrierungsnummer und die zuständige Aufsichtsbehörde nennen lassen.

Die allgemeine Bezeichnung „Honorarberater“ reicht als Nachweis nicht aus.

Makler werben ebenfalls mit Honorarberatung

Auch Makler und Vermittler verwenden Begriffe wie:

  • Honorarberater,

  • Honorarberatung,

  • Beratung auf Honorarbasis,

  • Honorarvermittlung,

  • Honorartarif oder

  • Nettotarif.

Diese Begriffe allein zeigen nicht, ob eine gesetzliche Zulassung zur Honorarberatung besteht. Entscheidend ist, welche Erlaubnis der Anbieter besitzt, in welcher Funktion er tätig wird und von wem er bezahlt wird.

Schwarze Schafe erkennen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter:

  • keine passende Erlaubnis zur Honorarberatung nennt,

  • seine Registrierungsnummer nicht veröffentlicht,

  • gleichzeitig als Makler oder Vermittler tätig ist,

  • zwischen Honorar- und Provisionsberatung wechselt,

  • neben dem Honorar zusätzlich Provisionen erhalten kann oder

  • über eine weitere beziehungsweise verbundene Firma Provisionsprodukte vermittelt.

Dadurch können Interessenkonflikte entstehen. Ein Berater könnte dann wirtschaftlich davon profitieren, wenn sich ein Kunde für ein bestimmtes Produkt entscheidet.

Fragen Sie deshalb immer:

„Erhalten Sie oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen für die Empfehlung oder Vermittlung eines Produkts eine Provision oder eine andere Vergütung?“

Lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen.

Achtung bei mehreren Zulassungen

Ein Anbieter kann in einem Bereich als Honorarberater und in einem anderen als Makler oder Vermittler zugelassen sein. Für Verbraucher ist dann oft schwer zu erkennen, ob sie gegen Honorar beraten oder auf Provisionsbasis vermittelt werden.

Nach Auffassung des Bundesverbands können solche Kombinationen missbräuchlich genutzt werden, wenn Anbieter mit unabhängiger Honorarberatung werben, tatsächlich aber auch provisionsabhängig tätig sind. Der Bundesverband fordert die zuständigen Industrie- und Handelskammern deshalb auf, irreführende Gestaltungen konsequent zu unterbinden.

Beispiel: Ein Anbieter berät zu bestimmten Finanzanlagen gegen Honorar, vermittelt Versicherungen aber als Versicherungsmakler gegen Provision.

Achtung vor einem falschen Eindruck

Problematisch kann es sein, wenn ein Unternehmen mit Honorarberatung wirbt, die Kunden anschließend aber ganz oder teilweise durch Makler oder Vermittler beraten werden. Dadurch kann der falsche Eindruck entstehen, es handele sich durchgehend um eine provisionsfreie Honorarberatung.

Mit einer solchen Konstellation befassten sich das Oberlandesgericht Nürnberg und anschließend der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die VDH GmbH – Verbund Deutscher Honorarberater:

  • OLG Nürnberg: Az. 3 U 1669/23

  • BGH: Az. I ZR 102/24

siehe auch den Menüpunkt "Gerichtsurteile".

Aufsicht und Register

Die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Erlaubnisse sind für Verbraucher schwer zu überblicken. Umso wichtiger ist eine Prüfung in den öffentlichen Registern.

Im Vermittlerregister können unter anderem folgende Eintragungen geprüft werden:

  • Versicherungsvermittler,

  • Versicherungsberater,

  • Finanzanlagenvermittler,

  • Honorar-Finanzanlagenberater und

  • Immobiliardarlehensvermittler.

Achten Sie darauf, ob neben einer Erlaubnis zur Honorarberatung weitere Tätigkeiten als Makler oder Vermittler eingetragen sind.

Rechtsprechung zur Honorarberatung

Gerichte haben sich bereits mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen Anbieter mit den Begriffen „Honorarberater“ und „Honorarberatung“ werben dürfen.

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs hat die Bedeutung einer klaren Abgrenzung zwischen Honorarberatung und provisionsvergüteter Vermittlung in einem konkreten Fall bestätigt.

Für Verbraucher bleibt entscheidend: Nicht die Werbung, sondern die gesetzliche Erlaubnis und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bestimmen, in welcher Funktion ein Anbieter handelt.

Ausbildungsniveau nicht automatisch garantiert

Eine gesetzliche Erlaubnis sagt nicht automatisch, welche Berufsausbildung oder welchen Studienabschluss ein Berater besitzt.

Fragen Sie deshalb nach:

  • der beruflichen Ausbildung,

  • einem einschlägigen Studium,

  • der Berufserfahrung,

  • den fachlichen Schwerpunkten und

  • regelmäßigen Fortbildungen.

Zertifikate können zusätzliche Kenntnisse belegen. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch eine staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium.

Vorsicht beim Begriff „unabhängig“

Auch die Bezeichnung „unabhängiger Finanzberater“ garantiert noch keine provisionsfreie Beratung.

Manche Vermittler bezeichnen sich als unabhängig, weil sie Produkte verschiedener Anbieter vermitteln können. Dennoch können sie für einen Vertragsabschluss Provisionen erhalten.

Fragen Sie deshalb konkret:

  • Erhalten Sie Provisionen von Produktanbietern?

  • Bekommen Sie andere Vergütungen oder Vorteile?

  • Ist Ihre Produktauswahl eingeschränkt?

  • Arbeiten Sie mit bestimmten Anbietern besonders eng zusammen?

  • Erhält ein verbundenes Unternehmen eine Vergütung?

Diese Bezeichnungen sind kein sicherer Nachweis

Folgende Bezeichnungen sagen für sich allein noch nicht, ob eine Beratung provisionsfrei erfolgt:

  • Anlageberater oder Anlageberatung,

  • Finanzberater oder Finanzberatung,

  • Vermögensberater oder Vermögensberatung,

  • Vermögensverwalter oder Vermögensverwaltung,

  • Versicherungsmakler,

  • Finanzanlagenvermittler,

  • Versicherungsvermittler,

  • Berater auf Honorarbasis,

  • Honorarvermittler,

  • Finanzplaner oder Finanzplanung.

Entscheidend sind immer die konkrete gesetzliche Erlaubnis, die tatsächliche Tätigkeit und die Art der Vergütung.

So schützen Sie sich

Sie möchten wissen, ob ein Berater über die passende Zulassung verfügt und wie das verlangte Honorar einzuordnen ist?

Nuten Sie vor einer Beauftragung den

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