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Verbraucherschutz

Gemeinnützigkeit

Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. ist als steuerlich gemeintzige Organisation anerkannt und fördert gemäß dem Satzungszweck den Verbraucherschutz in Deutschland.

 

Spenden

Wir bedanken uns für die Unterstützung unserer gemeinnützigen Arbeit und stellen Ihnen eine Spendenquittung aus.

Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:  DE42100205000006010200 

 

Geplantes Provisionsverbot der EU-Kommission

Ein Provisionsverbot ist richtig, um Verbraucher vor dysfunktionalen, überteuerten Finanz- und Versicherungsprodukten der Finanzindustrie zu schützen.

Der überwiegende Anteil der Finanz- und Versicherungsprodukte haben keinen oder sogar einen negativen Verbrauchernutzen. Dies trifft i.d.R. insbesondere auf aktiv gemanagte Investmentfonds und private Rentenversicherungen zu. Letztere sind ohne fehlgeleitete steuerliche Subventionen zu Recht kaum vermittelbar.

Die gesetzliche Honorarberatung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zum Provisionsverbot. 

 

Honorarberatung -

Einfallstor für schwarze Schafe

Das Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner amtlichen Publikation „Verbraucherschutz Honorarberatung: Mehr Klarheit für Verbraucher“ exakt definiert, welche Berufszulassungen als Honorarberater gelten.

Dennoch sind geschätzt 80% der zugelassenen Honorarberater aufgrund einer Gesetzeslücke parallel als Versicherungsmakler weiterhin tätig.

Es gibt den Trend, dass sich Versicherungsmakler zur Imagepflege gleichzeitig als Honorarberater (Honorar-Finanzanlagenberater) eintragen lassen, um anschließend mit den Begriffen Honorarberater und Honorarberatung zu werben.

 

Wenn sich die Verbraucher um ihre Altersvorsorge kümmern möchten und sich an einen Honorarberater wenden, erwarten sie gerade nicht, dass der Berater gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig ist. Die Verbraucher wissen i.d.R. auch nicht, was für sie die beste Altersvorsorge ist: ein ETF Sparplan, eine Rentenversicherung oder eine Immobilie. Für die drei Beratungsfelder Geldanlage, Versicherung und Immobilie gibt es sieben verschiedene Berufszulassungen, mit Provision, per Gesetz ohne  Provision und Honorar, und einer Kombination von beiden Vergütungsformen durch nicht regulierte Überkreuz-Berufszulassungen. 

Kein Verbraucher kann diesen Dschungel durchblicken. Genau dieses Einfallstor nutzen schwarze Schafe aus.

Verbraucher möchten nicht einen Honorarberater vorfinden, der ihnen als parallel tätiger Versicherungsmaklers eine provisionspflichtige Rentenversicherung vermittelt. 

Verbraucher erwartet hingegen, dass alle Leistungen als unabhängiger Honorarberater erbracht werden, per Gesetz ohne Provision.

Die Überkreuz-Zulassung von Provisionsberatung und Honorarberatung wird nicht von den Aufsichtsbehörden im Wege der Erteilung der Berufszulassung als gesetzlicher Honorarberater geprüft.

Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater übernimmt als einzige gemeinnützige Organisation diesen Prüfungsschritt, um mehr Sicherheit für Verbraucher zu schaffen. Weitere Informationen finden sie auf unserer Warnliste.

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