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Warnliste

Vorsicht Verbraucherfalle

Honorarberatung -

das Bio- Siegel der Finanzindustrie

Verbraucher haben fast keine Chance, echte Honorarberater von unseriösen Anbietern zu unterscheiden

Wenn Verbraucher sich unabhängig zum Thema Finanzen beraten lassen wollen, möchten Sie i.d.R. keine Provisionsberatung durch einen Makler, sondern einen Honorarberater. Dabei schenken Verbraucher dem Gütesiegel "Honorarberater" ein ähnlich großes Vertrauen wie dem "Bio-Siegel"  für Lebensmittel. Auf keinen Fall erwarten jedoch Verbraucher, dass ein Honorarberater gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig ist. Und genau dass trifft auf ca. über 80% der Honorarberater zu. Sie sind aufgrund einer Gesetzeslücke gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig.

Viele Makler gehen auch ohne parallele Honorarberater-Zulassung auf Kundenfang mit den Begriffen Honorarberater, Honorarberatung, Beratung auf HonorarbasisHonorar-Vermittler, Honorartarif oder Nettotarif.

Schwarze Schafe

Geschätzt 80 Prozent der "Honorarberater" haben keine Honorarberater-Zulassung oder sind gleichzeitig als Versicherungsmakler mit Provision tätig.

„Unechte” Honorarberater haben keine - oder neben der gesetzlichen Zulassung als Honorar-Anlageberater oder Honorar-Finanzanlagen-berater parallel eine weitere Zulassung als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter) - oder eine weitere Firma, die reine Provisionsberatung parallel anbietet.

Dadurch entstehen Interessenskonflikte, wenn der Berater zwischen beiden Beratungsformen, Honorar und Provision, wechselt - oder sogar beide Vergütungsformen kombiniert.

Vermittler bzw. Makler erhalten Verkaufsprovisionen und arbeiten nicht unabhängig von Produktempfehlungen.

Achtung vor Greenwashing für Versicherungsmakler

Noch trickreicher arbeiten einige Unternehmen, die selbst zwar als echte Honorarberater zugelassen sind, aber die konkrete Beratung auch durch Berater ausgeführt werden, die gleichzeitig als Versicherungsmakler zugelassen sind. 

Für die Anbindung an das Honorarberatung-Unternehmen muss der Versicherungsmakler meist eine Gebühr zahlen, um das Logo des Honorarberatungs-Unternehmens zu nutzen oder um auf deren Website als vermeintlich unabhängiger Honorarberater aufgeführt zu werden. 

Defizite der Aufsichtsbehörden

"Eine wirksame Regulierung und Durchsetzung der Honorarberater-Gesetzte zum Schutz der Verbraucher ist bislang gescheitet" sagt der Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. aus Berlin.

Bundesministerium für Justiz definiert Honorarberatung

Deutsche Gerichte haben begonnen, dem Missbrauch mit den Begriffen Honorarberatung und Honorarberater einen Riegel vorzuschieben. Das Bundesministerium für Justiz definiert, welche Berufszulassung ein Honorarberater vorzuweisen hat.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Das Landgericht Dresden (AZ 42 HK O 58/20) hat Ingo S, Rene L. und Marciano K. einer Finanzpartner Firma in einem rechtskräftigen Endurteil verurteilt, weil sie als Versicherungsmakler u.a. mit "Honorarberatung für Versicherungen" auf der Website geworben haben. Inzwischen ist der Anbieter Versicherungsberater.

Gerichtsurteil gegen Finanzpartner Firma

Ausbildungsniveau nicht garantiert

Nur wenige Honorarberater haben eine Berufsausbildung der Industrie- und Handelskammer (IHK), wie z.B. Bankkaufmann / -frau, oder ein Hochschulstudium abgeschlossen. Viele ehemalige Makler wechseln einfach die Berufszulassung hin zum Honorarberater. Es lohnt sich daher, den Honorarberater nach der Qualifikation und Berufserfahrung zu fragen. Zertifikate und ähnliche, nicht staatlich anerkannte Bescheinigungen ersetzen nicht eine Ausbildung oder ein Studium.

Verbrauchertäuschung mit bei dem Begriff "unabhängig"

Verbraucher schenken dem Wort „unabhängig” viel Vertrauen. „Unabhängige”  Finanzberater sind meistens jedoch abhängig bezahlte Verkäufer von mehreren Produktanbietern. „Unabhängig” bezieht sich allein auf die Tatsache, dass mehr als ein Anbieter von Provisionsprodukten vermittelt wird.

Bezeichnungen, die i.d.R. auf eine Provisionsberatung hinweisen sind:

Anlageberater, Anlageberatung,

Finanzberater, Finanzberatung,

Vermögensberater, Vermögensberatung,

Vermögensverwaltung, Vermögensverwalter,

Versicherungsmakler

Finanzanlagenvermittler,

Versicherungsvermittler,

Berater auf Honorarbasis

Honorarvermittlung,

Finanzplaner, Finanzplanung.

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