Warnliste
Vorsicht Verbraucherfalle
Honorarberatung -
das Bio- Siegel der Finanzindustrie
Verbraucher haben fast keine Chance, echte Honorarberater von unseriösen Anbietern zu unterscheiden
Wenn Verbraucher sich unabhängig zum Thema Finanzen beraten lassen wollen, möchten Sie i.d.R. keine Provisionsberatung durch einen Makler, sondern einen Honorarberater. Dabei schenken Verbraucher dem Gütesiegel "Honorarberater" ein ähnlich großes Vertrauen wie dem "Bio-Siegel" für Lebensmittel. Auf keinen Fall erwarten jedoch Verbraucher, dass ein Honorarberater gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig ist. Und genau dass trifft auf viele Honorarberater zu. Sie lassen sich aufgrund einer Gesetzeslücke gleichzeitig als Versicherungsmakler zu.
Viele Makler gehen auch ohne parallele Honorarberater-Zulassung auf Kundenfang mit den Begriffen Honorarberater, Honorarberatung, Beratung auf Honorarbasis, Honorar-Vermittler, Honorartarif oder Nettotarif.
Schwarze Schafe
Viele vermeintliche "Honorarberater" haben keine Berufszulassung als Honorarberater (Honorar-Finanzanlagenberater, (Honorar-) Versicherungsberater, Honorar-Anlageberater) oder oder sind gleichzeitig als Versicherungsmakler mit Provision tätig.
„Unechte” Honorarberater haben keine - oder neben der gesetzlichen Zulassung als Honorar-Anlageberater oder Honorar-Finanzanlagen-berater parallel eine weitere Zulassung als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter) - oder eine weitere Firma, die reine Provisionsberatung parallel anbietet.
Dadurch entstehen Interessenskonflikte, wenn der Berater zwischen beiden Beratungsformen, Honorar und Provision, wechselt - oder sogar beide Vergütungsformen kombiniert.
Vermittler bzw. Makler erhalten Verkaufsprovisionen und arbeiten nicht unabhängig von Produktempfehlungen.
Achtung vor Greenwashing für Versicherungsmakler
Noch trickreicher arbeiten Anbieter, die selbst als echte Honorarberater zugelassen sind, die konkrete Beratung aber auch durch Versicherungsmakler ausgeführt werden.
Defizite der Aufsichtsbehörden
"Eine wirksame Regulierung und Durchsetzung der Honorarberater-Gesetzte zum Schutz der Verbraucher ist bislang gescheitet" sagt der Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V. aus Berlin.
Honorarberatung - Klarstellung durch BHG Beschluss und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Deutsche Gerichte haben begonnen, dem Missbrauch mit den Begriffen Honorarberatung und Honorarberater einen Riegel vorzuschieben, zuletzt durch einen BGH Beschluss. Das Bundesministerium für Justiz definiert, welche Berufszulassung ein Honorarberater vorzuweisen hat.
Ausbildungsniveau nicht garantiert
Nur wenige Honorarberater haben eine Berufsausbildung der Industrie- und Handelskammer (IHK), wie z.B. Bankkaufmann / -frau, oder ein Hochschulstudium abgeschlossen. Viele ehemalige Makler wechseln einfach die Berufszulassung hin zum Honorarberater. Es lohnt sich daher, den Honorarberater nach der Qualifikation und Berufserfahrung zu fragen. Zertifikate und ähnliche, nicht staatlich anerkannte Bescheinigungen ersetzen nicht eine Ausbildung oder ein Studium.
Verbrauchertäuschung mit bei dem Begriff "unabhängig"
Verbraucher schenken dem Wort „unabhängig” viel Vertrauen. „Unabhängige” Finanzberater sind meistens jedoch abhängig bezahlte Verkäufer von mehreren Produktanbietern. „Unabhängig” bezieht sich allein auf die Tatsache, dass mehr als ein Anbieter von Provisionsprodukten vermittelt wird.
Bezeichnungen, die i.d.R. auf eine Provisionsberatung hinweisen sind:
Anlageberater, Anlageberatung,
Finanzberater, Finanzberatung,
Vermögensberater, Vermögensberatung,
Vermögensverwaltung, Vermögensverwalter,
Versicherungsmakler
Finanzanlagenvermittler,
Versicherungsvermittler,
Berater auf Honorarbasis
Honorarvermittlung,
Finanzplaner, Finanzplanung.